Für alle Fälle
Um eigene Vorstellungen in Bezug auf medizinische Behandlung – oder Nicht-Behandlung – im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls verbindlich festzulegen, ist es ratsam, diese im vorsorglichen SInne zu verschriftlichen. Doch was passiert, wenn man keine Vollmacht hat?
Wie wichtig es sein kann, sich auch bereits in jüngeren Jahren mit der Vorsorge für das Lebensende zu beschäftigen, veranschaulicht die Sendung STATIONEN, zu finden in der Mediathek unter diesem Link: