Hospiz- und Palliativversorgung für wohnungslose Menschen
Menschen am sogenannten Rand unserer Gesellschaft, die in Armut, Wohnungs- oder Obdachlosigkeit leben, haben dieselben Bedürfnisse und Ängste am Lebensende, wie alle Menschen. Sie haben ebenso das Recht auf den Schutz ihrer Würde und auf respektvollen Umgang durch die Gesellschaft, unter Berücksichtigung ihrer Autonomie und individueller Wünsche sowie auf den Zugang zu Hilfeangeboten, in einer die Existenz bedrohenden Krankheitssituation.
Schwerstkranke und sterbende Menschen benötigen ein breites und regional gut vernetztes Spektrum der Palliativversorgung, dass an ihre Bedürfnisse und Wünsche angepasst ist."
Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Hospiz- und Palliativgesetz. Berlin : s.n., 2015. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2015
Palliative Begleitung wohnungs- und obdachloser Menschen
Wohnungs- und insbesondere obdachlose Menschen tragen ein deutlich erhöhtes Risiko, im Laufe ihres Lebens schwerwiegend chronisch zu erkranken. Betroffene sterben vielfach ohne Begleitung, Fürsorge oder eine symptomlindernde Versorgung erhalten zu haben. Da sie ihr selbstverständliches Recht auf Unterstützung am Lebensende oftmals nicht in Anspruch nehmen, haben wir gemeinsam mit der Münchner Wohnungsnotfallhilfe Schnittstellen sowie Herangehensweisen erarbeitet, um für Betroffenen erreichbar zu sein und ihnen im Falle einer schwerwiegenden, zum Tod führenden Erkrankung zur Seite stehen zu können.
Bitte kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie oder Ihre Einrichtung/Unterkunft für wohnungslose Menschen in München Rat und Hilfe in der Begleitung oder Versorgung schwer erkrankter, sterbender Menschen suchen.
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Quelle Headerbild: Plainpictures