fbpx

Hospiz – Stiftung

Hospizarbeit unterstützen: die Hospiz – Stiftung

In einer ‘Gesellschaft des langen Lebens’, in der die Zahl der auf Hilfe angewiesenen Menschen stetig zunimmt, braucht es zunehmend mehr solidarisches Miteinander und vernetztes gemeinsames Handeln. Daher ist es notwendig, eine fortwährend tragfähige und verlässliche Sorgekultur zu sichern sowie diese entsprechend dem wachsenden Bedarf weiterzuentwickeln. Hospizarbeit und Palliativversorgung bedeuten für immer mehr Menschen ein selbstverständliches Angebot, das niemanden mit existentiellen Fragen und krankheitsbedingtem Leid allein lässt. Kompetente und würdevolle Begleitung von schwer erkrankten Menschen in der letzten Lebenszeit und die Entlastung ihrer Angehörigen ist daher ein unverzichtbares öffentliches Unterstützungsangebot in unserem gesellschaftlichen Gefüge.

Seit mehr als 30 Jahren ist der Hospizdienst DaSein an der Seite schwer erkrankter und sterbender Menschen und begleitet sie auf dem letzten Lebensabschnitt. Neben der finanziellen Förderung durch öffentliche Zuschüsse, ist DaSein auf Spenden angewiesen, um den laufenden Betrieb und die hohe Qualität der Unterstützungsangebote sicherzustellen. Im Jahr 2022 gründete DaSein e.V. eine nichtselbständige Stiftung, die Hospiz – Stiftung, um die Möglichkeiten hospizlich/palliativer Versorgung noch gezielter verbessern zu können. Jede Bürgerin und jeder Bürger, jede Institution, jede private Einrichtung kann die Hospiz – Stiftung, treuhänderisch verwaltet durch den Hospizdienst DaSein e.V., finanziell unterstützen und sich so in einem der wichtigsten zwischenmenschlichen Aufgabenfelder engagieren.

Verein, gGmbH und Stiftung

1991 wurde der Hospizdienst DaSein e.V. in München gegründet. Seither wenden sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Bedürfnissen von schwer erkrankten und sterbenden Menschen und ihren Zugehörigen zu. Die Unterstützung erfolgt bisher rein im ambulanten Bereich, d.h. unser Einsatz am Lebensende erfolgt im vertrauten häuslichen Umfeld Betroffener sowie in stationären Pflegeeinrichtungen. Das Angebot der Hospiz- und Palliativberatung wurde 2013 um die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) erweitert.

Unterstützung unserer Stiftung

Die Hospiz – Stiftung ermöglicht Zustiftungen zur Erhöhung des Stiftungskapitals oder Spenden. Allein die Erträge aus den Zustiftungen – zu Lebzeiten zugestiftet oder auch testamentarisch bedacht – werden zugunsten des Stiftungszwecks ausgeschüttet. Zuwendungen durch Spenden, einmalig oder kontinuierlich, sind zeitnah für den Stiftungszweck auszugegeben.

Seit 2018 verfolgt DaSein e.V. das Vorhaben, das HospizHaus des Lebens, ein integriertes Hospiz- und Palliativzentrum für München, zu realisieren, inklusive 12 – 16 stationärer Hospizbetten. Die vorausschauende Idee zu einer stationären Erweiterung des Versorgungsangebots findet sich bereits in der Vereinssatzung von 1991.

Ende 2021 gründete der DaSein e.V. als Alleingesellschafter die Hospiz München gGmbH, als geeignete Rechtsform für die Umsetzung des geplanten Bauvorhabens.

Im Sommer 2022 ist als weiterer Baustein die unselbständige Hospiz – Stiftung hinzugekommen. Der Zweck der gemeinnützigen Hospiz – Stiftung ist die Förderung der Hospizarbeit und der Palliativversorgung. Dies ist unter anderem auch vor dem Hintergrund des angedachten Neubaus zu sehen, der einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der lokalen Gesundheitsversorgung bedeutet. Der Zweck der Hospiz – Stiftung wird durch Zuwendungen aus Spenden und Zustiftungen verwirklicht.

Unterstützung unserer Stiftung

Eine Zustiftung ist eine Zuwendung in Form von Geld- oder Sachleistungen (z. B. einer Immobilie) an eine Stiftung. Den Zeitpunkt der Zustiftung bestimmen Sie selbst. Sie können Ihr Vermögen oder Teile davon jederzeit zu Lebzeiten zustiften oder auch unsere unselbständige Hospiz – Stiftung durch eine letztwillige Zuwendung unterstützen. In diesem Fall ist der Hospizdienst DaSein e.V. als Stiftungsträger zu bedenken, mit der Auflage, die letztwillige Zuwendung an die Hospiz – Stiftung zu übertragen.

Sie möchten ein nachhaltiges Vermächtnis hinterlassen und langfristig die Arbeit des Hospizdienst DaSein sichern?

Eine Zustiftung oder eine sonstige testamentarische Zuwendung sind dafür eine Möglichkeit. Somit hinterlassen Sie nicht nur materielle Werte, sondern geben auch Ihre persönlichen Wertvorstellungen weiter.

Doch was gibt es zu beachten? Was muss ein Testament beinhalten? Wie ist die gesetzliche Erbfolge? Was ist ein Pflichtteil und wem steht er zu? Unsere Broschüre bietet einen umfassenden Einblick.

Steuerliche Vorteile

Abzugsmöglichkeit Einkommensteuer

Spenden an die gemeinnützige Hospiz – Stiftung können als Sonderausgaben bis zur Höhe von 20% der Gesamteinkünfte abgezogen werden. Sollte der abziehbare Höchstbetrag im Jahr der Zuwendung sogar überschritten werden, so kann der verbleibende Betrag in die folgenden Veranlagungszeiträume vorgetragen und dort als Sonderausgabe abgezogen werden   (vgl. § 10b Abs. 1 EStG).

Befreiung von der Erbschaftssteuer

Als gemeinnützige Stiftung ist die Hospiz – Stiftung von der Erbschaftsteuer befreit, so dass alle letztwilligen Zuwendungen ungeschmälert dem Stiftungszweck zugutekommen (vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 16b ErbStG).

Rückwirkende Befreiung von der Schenkungs- oder Erbschaftssteuer

Soweit Sie ererbtes oder geschenktes Vermögen innerhalb von 24 Monaten der Hospiz – Stiftung zuwenden, werden Sie rückwirkend von der Schenkung- oder Erbschaftsteuer befreit (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

 

Ihre Wünsche in guten Händen - über das eigene Leben hinaus

Bitte helfen Sie uns, durch Spenden oder Zustiftungen, die hohe Qualität unsere Arbeit für schwer kranke und sterbende Menschen sicherzustellen.

Bei Interesse senden wir Ihnen die Satzung unserer Stiftung gerne zu – bitte sprechen Sie uns an oder schicken uns eine Nachricht.

E. Katharina Rizzi ist Ihre Ansprechpartnerin.

E. Katharina
Rizzi
Geschäftsführerin
Finanzen